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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BRICKS & MORTAR IMMOBILIEN Allgäu

Bricks & Mortar Immobilien Allgäu GmbH, Sandstr. 8, 87439 Kempten
Stand: November 2023

Vorbemerkung

Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen sowie der Standesregeln unseres Berufsstandes. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zugrunde. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich in Textform anerkennen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 1 Vertraulichkeit und Datenschutz

Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung befugt.

Im Falle unbefugter Weitergabe von Angeboten und / oder Informationen haben wir – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine verschuldensabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 10% der üblichen Provision pro Verstoß, maximal jedoch in Höhe der sonst üblichen Provision. Als üblich gelten die im Maklervertrag vereinbarten Provisionsregelungen; es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, eine geringere übliche Provision nachzuweisen.

Kommt im Falle vorbenannter unbefugter Weitergabe von Angeboten und / oder Informationen an Dritte ein Kauf- oder sonstiger Erwerbs-Vertrag oder Mietvertrag zustande, ist uns die volle Provision nach Maßgabe des § 3 zu zahlen. Dritte sind auch solche Angebotsempfänger, die als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen kaufen, mieten oder pachten. Dritte sind ferner sowohl Ehepartner und diesen gleichstehenden Personen sowie Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger vertreten werden oder an denen der Angebotsempfänger, unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Der Auftraggeber und / oder Interessenten willigt ein, dass wir die Daten, die sich aus diesem Angebot oder der weiteren Verhandlung ergeben, erheben, verarbeiten, nutzen und diese im erforderlichen Umfang dem Auftraggeber und / oder Interessenten sowie einem Dritten (Kooperationspartner) übermitteln. Hierbei sind die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu beachten, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt unverzüglich nach entsprechender Aufforderung; Textform genügt.

§ 2 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsstellung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit Entstehung des Anspruchs fällig.

Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem letzten mit dem Auftraggeber abgestimmten Angebot abweicht.

§ 3 Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Informationen und Unterlagen, die wir zur Durchführung des Auftrags benötigen, zur Verfügung zu stellen. Hierbei obliegt dem Auftraggeber die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.

Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden.

Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 4 Haftung, Schadenersatz

Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nur in dem uns zumutbarem Maße und übernehmen keinerlei Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit.

Unsere Prüfung ersetzt keine Prüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber und / oder den Interessenten. Wir empfehlen daher dringend, die Informationen und Unterlagen selbstständig einer Prüfung zu unterziehen.

Unsere Angebote sind daher unverbindlich und freibleibend; Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.

Wir übernehmen gegenüber dem Käufer keine Anlageberatung.

Wir übernehmen keine Bonitätsprüfung der vermittelten Vertragspartei.

Wir haften unberührt von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich seiner Leistungen oder Teile derselben eine Garantie abgegeben haben, haften wir im Rahmen dieser Garantie.

Für Schäden, die auf dem Fehlen dieser Garantie beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich auch von der Garantie erfasst ist.

Wir haften für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten).

Eine weitergehende Haftung von uns ist ohne Rücksicht auf die Rechts-natur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen.

§ 5 Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden.

§ 6 Online-Plattform zur Streitbeilegung

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter http://www.ec.europa.eu/consumer/odr/.

§ 7 Widerrufsbelehrung

Nur wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, steht im bei außerhalb von unseren Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht betreffend den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag zu, über das er in einer gesonderten Urkunde, in der der Maklervertrag als „Vertrag“ bezeichnet wird, belehrt wird.

Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 8 Schlussabstimmungen

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder solche Auftraggeber, die im Inland keinen Gerichtsstand haben, ist Augsburg.

Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Formerfordernisses bedürfen der Textform, eine E-Mail ist ausreichend. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Kündigungen des Maklervertrages sind in Textform zu erklären.

Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahekommt.